Betriebskindergarten für die Kreisverwaltung? Betriebskindergarten für die Kreisverwaltung?
Märkischer Kreis. (pmk). Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität der Kreisverwaltung als Arbeitgeber zu fördern, brachte die SPD-Fraktion im Kreisausschuss... Betriebskindergarten für die Kreisverwaltung?

Märkischer Kreis. (pmk). Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität der Kreisverwaltung als Arbeitgeber zu fördern, brachte die SPD-Fraktion im Kreisausschuss das Thema „Kinderbetreuung“ auf die Tagesordnung.

Die Kreisverwaltung soll den Bedarf für ein qualifiziertes Kinderbetreuungsangebot bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Märkischen Kreises ermitteln. Dafür votierten die Ausschussmitglieder einstimmig in ihrer Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Betreuungsmöglichkeiten vor Ort hinsichtlich Machbarkeit, Kosten und Fördermöglichkeiten zu prüfen. In Frage kommen dabei, die Einrichtung von Großtagespflegestellen für jeweils bis zu 9 Kindern, der Bau und Betrieb eines Betriebskindergartens oder eine Vereinbarung mit der Stadt Lüdenscheid oder einem Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich eines Kontingents an Kita-Plätzen.

Keinen „Freifahrtsschein“ für die Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus am Kreishaus Lüdenscheid wollte die Fraktion Die Linke geben. Nach Zusicherung der Kreisverwaltungen, dass die Politik regelmäßig zur Planung und Kostenermittlung des rund 11,5 Millionen Euro schweren Projekts informiert und beteiligt wird, schloss sich die Fraktion dem einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses an. Ihren Antrag, wasserstoffbetriebene Busse für die Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG) anzuschaffen und am Müllheizkraftwerk Iserlohn eine Wasserstoffgewinnung und Wasserstofftankstelle einzurichten, zog die Linke zurück. Die Verwaltung soll eine mögliche Förderung durch das EU-Programm Horizont 2020 prüfen.

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit will der Märkische Kreis mit der Stadt Altena, der Gemeinde Herscheid, der Stadt Meinerzhagen, der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, der Stadt Neuenrade und der Stadt Plettenberg eine zentrale Vergabestelle einrichten. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Vergaben, die nationale und europäische Rechtsvorschriften sowie die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen muss, sei eine Spezialisierung dringend geboten. Zudem rechne sich die Vorhaltung einer eigenen Software für einzelne Kommunen in der Regel nicht. Weiteren Städten und Gemeinden steht es frei, sich der interkommunalen Zusammenarbeit anzuschließen.

Foto: © by www.kiwi-iserlohn.de

Redaktion

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