KanaluntersuchIserlohn. (PM Stadt Is.) Im Rahmen jährlich anstehender Reinigungs- und Inspektionsarbeiten werden ab kommendem Montag, 15. Februar, zirka 29 Kilometer des städtischen Kanalnetzes in den Ortslagen Nußberg, Bremke, Dördel, Hemberg, Löbbeckenkopf, Malerviertel und Seilerblick mittels Hochdruck gereinigt und anschließend mit einer TV-Kamera untersucht. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Firma Kanal-Drabe aus Bochum.
Betroffen sind folgende Straßen:
Albecke, Albertstraße, Almeloer Straße, Am Drillenbusch, Am Löbbeckenkopf, Am Steinhügel, Am Toten Mann, Arpkestraße, Baarstraße, Berliner Platz, Bismarckstraße, Bömbergring, Bremke, Burgweg, Caller Weg, Claudiusstraße, Clemens-Brentano-Straße, Damaschkestraße, Dördelweg, Dortmunder Straße, Dürerstraße, Erich-Nörrenberg-Straße, Florentine-Benfer-Straße, Föhrenweg, Freiligrathstraße, Friedlandstraße, Friesenstraße, Goethestraße, Görresstraße, Grabbestraße, Grimmestraße, Haselbuschweg, Hasenkampstraße, Hembergstraße, Hermannstraße, Hindenburgstraße, Hinterm Caller Weg, Holbeinstraße, Im Schlehdorn, Im Tückwinkel, In der Huckschlade, Josefstraße, Kiefernweg, Klopstockstraße, Köbbingser Mühle, Königsberger Straße, Langerfeldstraße, Liebigstraße, Lilienthalstraße, Markgrafenstraße, Mendener Landstraße, Mendener Straße, Nikolaus-Ehlen-Straße, Nußbergstraße, Ohlauer Straße, Ortlohnstraße, Ottostraße, Rahlenbeckallee, Raiffeisenstraße, Rembrandtstraße, Roncallistraße, Roseggerstraße, Rubensstraße, Schweriner Straße, Seeuferstraße, Seilerblick, Seilerseestraße, Stettiner Straße, Tannenweg, Theodor-Fleitmann-Straße, Ulmenweg, Ulrich-Fust-Straße, Varnhagenstraße, Waldenburger Straße, Walter-Jost-Straße, Woestestraße, Ziegelstraße, Zittauer Weg, Zur Sonnenhöhe.
Die zu untersuchenden Kanäle und Schächte liegen größtenteils im öffentlichen Verkehrsraum. Sollten sich jedoch städtische Schächte auf privaten Grundstücken befinden, wird es erforderlich sein, dass Mitarbeiter der Firma Kanal-Drabe diese Grundstücke betreten müssen. Die Stadt Iserlohn bittet die betroffenen Anwohner daher, den Zugang zu den Schächten sicherzustellen. Untersucht werden nur die öffentlichen Schächte, nicht die Kontrollöffnungen der privaten Hausanschlüsse.
Im Zuge der Arbeiten kann es zu kurzzeitigen Behinderungen und Beeinträchtigungen im Straßenverkehr und Kanalbetrieb kommen. Dafür bittet die Stadt Iserlohn um Verständnis. Die Untersuchungen sollen bis Ende Juli beendet sein.
Redaktion
- Gummersbach begrüßt Wetzlar zum Nachbarschaftsduell 24. April 2024Nach dem Last-Second-Remis gegen den Handball Sport Verein Hamburg am vergangenen Sonntagnachmittag begrüßt der VfL Gummersbach am kommenden Samstag, den 27. April, um 19 Uhr die HSG Wetzlar in der erneut ausverkauften SCHWALBE arena. „Es ist einfach unglaublich, was unsere Fans dieses Jahr machen. Wir feiern es und können das... Der Beitrag Gummersbach begrüßt Wetzlar […]
- FC gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht 24. April 2024Köln. (PM FC) Im Rahmen der vom 1. FC Köln veranlassten Revisionsinstanz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am Mittwochnachmittag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das entsprechende Gericht zurückverwiesen. Das BVG hat entschieden, dass das OVG den Bebauungsplan für die... Der Beitrag FC gewinnt beim […]
- Alemannia Aachen erhält Zulassung für die 3. Liga 24. April 2024Die TSV Alemannia Aachen GmbH hat vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) die 3. Liga-Zulassung für die Spielzeit 2024/25 erhalten. Die Entscheidung des DFB über die Beurteilung der wirtschaftlichen sowie technisch-organisatorischen Leitungsfähigkeit ist mit den erwartbaren Auflagen erfolgt. Alemannia-Geschäftsführer und Sportdirektor Sascha Eller: „Ich bin stolz auf unser kleines Team, das unter... Der Beitrag Alemannia Aachen erhält […]
- Schon wieder! VFL Bochum mit saftiger Geldstrafe belegt 24. April 2024Bochum. (PM VFL) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.... Der Beitrag Schon wieder! VFL […]