Iserlohn. (PM Stadt Is.) Mit zwei sogenannten Konkurrentenstreitverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Beigeordneten-Stelle für die Aufgabenbereiche Jugend, Soziales, Schule und Sport hat... Rechtsstreit Stadt Iserlohn – Brenner

Katrin Brenner – © by Stadt Is.


Iserlohn. (PM Stadt Is.) Mit zwei sogenannten Konkurrentenstreitverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Beigeordneten-Stelle für die Aufgabenbereiche Jugend, Soziales, Schule und Sport hat sich die Runde der Fraktionsvorsitzenden unter Leitung von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens am Mittwochabend im Rathaus auseinandergesetzt.

Nachdem der Rat der Stadt Iserlohn in seiner Sitzung am 11. Juli den bisher beim Hochsauerlandkreis tätigen Ltd. Verwaltungsdirektor Martin Stolte mit großer Mehrheit in das Beigeordnetenamt gewählt hatte, wandte sich die bisherige Amtsinhaberin Katrin Brenner, deren Wahlzeit am 30. November dieses Jahres endet, an das Verwaltungsgericht Arnsberg mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit Herrn Stolte zu verhindern. Zudem hatte ein weiterer Bewerber aus Iserlohn das Verwaltungsgericht angerufen, der sich gegen den vom Rat beschlossenen Abbruch des seinerzeitigen Ausschreibungsverfahrens und die darauf folgende Neuausschreibung gewandt hatte.

Während das Verwaltungsgericht den Antrag des weiteren Bewerbers mit Beschluss vom 27. Oktober als unbegründet abgelehnt und die Neuausschreibung damit für zulässig erklärt hat, folgte es dem Antrag der Anwälte von Katrin Brenner. Das Verwaltungsgericht begründet diese Entscheidung mit einer Verletzung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs. So seien die Angaben zur Qualifikation der Bewerber für die Beigeordnetenstelle in der Übersicht, die allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden ist, zu knapp bemessen gewesen, um einen ordnungsgemäßen Bewerbervergleich vornehmen zu können. Somit hätten die Ratsmitglieder ihre Auswahlentscheidung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen.

Auch sei es in diesem Zusammenhang nicht ausreichend gewesen, dass allen Ratsmitgliedern von der Verwaltung die Möglichkeit eingeräumt worden ist, sämtliche Bewerberunterlagen auf Wunsch einzusehen. Nach Auffassung des Gerichts wäre die Stadt vielmehr gehalten gewesen, allen Ratsmitgliedern unaufgefordert sämtliche Bewerberunterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen. Überdies sei nicht dokumentiert, welche Ratsmitglieder tatsächlich die Möglichkeit genutzt haben, die Bewerbungsunterlagen einzusehen. Diese Fehler seien laut VG Arnsberg „potenziell kausal“ für das Auswahlergebnis.

Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen wurde im Kreise der Fraktionsvorsitzenden am Mittwochabend noch nicht getroffen. Zunächst wollen die im Rat vertretenen Parteien nun mögliche Lösungswege intern erörtern, um dann zeitnah das weitere Vorgehen festzulegen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg durch die Stadt beim Oberverwaltungsgericht ist noch möglich bis zum 16. November.

Redaktion

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