Iserlohn. (PM Stadt Is.) „Es hat so stark geregnet und ich wollte doch nur ganz kurz etwas einkaufen“, lautete die kleinlaute Erklärung, als Kurt seiner Lotti beichten musste, dass er ein „Knöllchen“ über 35 Euro von der Polizei bekommen hat. Natürlich hat er gewusst, dass Behindertenparkplätze nur von berechtigten Personen, die einen entsprechenden Parkausweis besitzen, benutzt werden dürfen. Und dabei war er noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Denn normalerweise werden Fahrzeuge, die unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz stehen, auch abgeschleppt, natürlich auf Kosten des Fahrzeughalters. Da kommen schnell einmal 150 Euro zusammen.
Diese und viele andere Informationen erhielten die Besucher des Seniorenkinos am letzten Mittwoch im „filmpalast Iserlohn“. Vor dem Filmvergnügen hatte die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis wieder zu ihrer monatlichen Informations- und Präventionsveranstaltung eingeladen. Im selbstproduzierten Trailer führten die Puppen Lotti und Kurt zunächst in gewohnt unterhaltsamer Weise in die Thematik ein.
Dieses Mal drehte sich alles rund um das Thema Behindertenparkplätze. Nach der Begrüßung des Publikums bat Moderator Polizeioberkommissar Peter Griwalski Angela Schunke, Leiterin des Bereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Iserlohn, zum Interview auf die Bühne. Von ihr erfuhren die rund 180 Kinobesucher unter anderem, dass die „Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen“, so die offizielle Bezeichnung des Behinderten-Parkausweises, in der Straßenverkehrsabteilung im Rathaus beantragt werden kann.
Sie wies aber gleichzeitig darauf hin, dass die Prüfung, ob eine Person Anspruch auf einen solchen Ausweis hat, durch den Märkischen Kreis erfolgt. Nur wer einen Behinderten-Ausweis mit der entsprechenden Schwere der Behinderung vorlegen könne, habe Anspruch auf den Parkausweis, der dazu berechtigt, kostenlos und ohne Zeitlimit auf den ausgewiesenen Plätzen zu parken. Rund dreißig Behindertenparkplätze gibt es in Iserlohn insbesondere vor den Rathäusern, der Polizei und anderen öffentlichen Einrichtungen. In Letmathe sind es zehn. Hinzu kommen die ausgewiesenen Plätze in Parkhäusern und auf privaten Flächen wie etwa vor Supermärkten, berichtete Angela Schunke. Im weiteren Verlauf des Gespräches ging es noch um weitere Informationen und Fragen, zum Beispiel was passieren kann, wenn ein Berechtigter seinen Parkausweis vergessen hat, oder ob auch eine andere Person als die berechtigte den Ausweis benutzen darf.
Zum Ende des rund zwanzigminütigen Interviews bat Moderator Peter Griwalski um ein Schlusswort zum Thema. Angela Schunke wies dabei noch einmal auf die Notwendigkeit der Behindertenparkplätze hin und appellierte an alle Verkehrsteilnehmer, Rücksicht zu nehmen und diese Plätze für die wirklich bedürftigen Menschen freizuhalten.
Zum Abschluss bedankte sich Peter Griwalski bei den Kinobesuchern für die Aufmerksamkeit und den Applaus und lud auch gleich zum nächsten Termin ein. Dann geht es um das Thema „Rettungsgasse“.
Redaktion
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