Obere Mühle 28: Bewohner müssen wegen Brandschutzarbeiten vorübergehend ausziehen – Stadt bietet Hilfe bei Übergangsquartieren an Obere Mühle 28: Bewohner müssen wegen Brandschutzarbeiten vorübergehend ausziehen – Stadt bietet Hilfe bei Übergangsquartieren an
Iserlohn. (PM Stadt Is.) Das Gebäude Obere Mühle 28 muss vorübergehend, das heißt, bis die notwendigsten Brandschutzmaßnahmen durchgeführt sind, leergezogen werden. Dies hat Bürgermeister... Obere Mühle 28: Bewohner müssen wegen Brandschutzarbeiten vorübergehend ausziehen – Stadt bietet Hilfe bei Übergangsquartieren an

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Das Gebäude Obere Mühle 28 muss vorübergehend, das heißt, bis die notwendigsten Brandschutzmaßnahmen durchgeführt sind, leergezogen werden.

Dies hat Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens gestern (15. Mai) den Mietern sowie den dort ansässigen Gewerbetreibenden in einem Schreiben mitgeteilt. Darin erläutert er den aktuellen Sachstand und drückt vor allem sein Bedauern darüber aus, dass der vorübergehende Auszug der Bewohner unumgänglich sei. “Ich bedauere es sehr, dass diese Entwicklung eingetreten ist. Gleichzeitig aber möchte ich um Verständnis werben, dass die Stadtverwaltung nicht anders handeln kann, nachdem bei dem Ortstermin Anfang Mai …. Mängel beim Brandschutz festgestellt worden sind.“

Bekanntlich wurde Herrn Rodegra als Eigentümer des Gebäudes Obere Mühle 28 seit Ende März die Möglichkeit gegeben, einen Bauantrag zu stellen. Die von Herrn Rodegra eingereichten und von der Bauverwaltung als Bauantrag gewerteten Unterlagen sind jedoch in erheblicher Weise unvollständig, so dass eine Bearbeitung des Antrages weiterhin nicht möglich ist. Die fehlenden Unterlagen wurden nachgefordert.

Zu dem Bauantrag sollte Herr Rodegra zusammen mit einem Sachverständigen ein Konzept entwickeln, das die notwendigsten Brandschutzmaßnahmen als Sofortmaßnahmen aufzeigt. Ziel dieses Konzeptes sollte die Erstellung eines brandschutztechnischen Maßnahmenkataloges sein, mit dessen umgehender Umsetzung eine Übergangslösung geschaffen werden sollte, damit die Mieter in der Immobilie verbleiben können und ihre Sicherheit gewährleistet werden könnte, auch ohne genehmigten Bauantrag. Mitarbeiter der städtischen Bauordnungsabteilung haben daraufhin vor einigen Tagen gemeinsam mit der Feuerwehr einige Wohnungen besichtigt und festgestellt, dass aus Sicherheitsgründen die Nutzung des Gebäudes nicht weiter zugelassen werden kann. Der Eigentümer hat sich daraufhin gegenüber der Bauverwaltung dazu bereit erklärt, die größten Brandschutz-Mängel kurzfristig bis zum 31. August zu beheben.

Angesichts des Gefahrenpotenzials, das die Fachleute von Bauordnung und Feuerwehr bei der Begehung erkannt haben, ist es aus Sicht der Stadt Iserlohn jedoch leider nicht mehr zu vermeiden, dass die Mieter in der Oberen Mühle 28 bis zum Abschluss dieser Arbeiten, die das Leben, Wohnen und Arbeiten in diesem Gebäude in Zukunft sicherstellen sollen, ihre Wohnungen und Betriebsräume vorübergehend verlassen müssen (nicht betroffen sind die „Werkstatt im Hinterhof“, die Arztpraxis und die Motorradwerkstatt). Sobald die Arbeiten durch Herrn Rodegra abgeschlossen und durch die Verwaltung abgenommen sind, können und sollen sie in ihre Wohnungen und Betriebsstätten zurückkehren.

Bürgermeister Dr. Ahrens bietet in seinem Schreiben an, bei der Suche nach einer vorübergehenden Unterkunft/Wohnung unter anderem in Zusammenarbeit mit der IGW zu helfen, bis der Brandschutz im Gebäude Obere Mühle 28 durch den Eigentümer Herrn Rodegra hergestellt worden ist und sie wieder dort einziehen können. Er schreibt: “Wir hoffen sehr, dass Sie unser Angebot annehmen. Sollten Sie mit uns ins Gespräch kommen wollen, steht Ihnen ab morgen ein Sozialarbeiter als Ansprechpartner in der Werkstatt im Hinterhof zur Verfügung, dem Sie Ihre persönliche Situation schildern können, damit Ihnen ein individuelles Hilfeangebot gemacht und Ihre Fragen beantwortet werden können. Ich muss an dieser Stelle allerdings auch darauf hinweisen, dass es zwingend erforderlich ist, dass das Gebäude Obere Mühle 28 bis spätestens Donnerstag, 24. Mai, um 12 Uhr von Ihnen verlassen werden muss. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, muss die Stadtverwaltung die Räumung vollziehen.“

Abschließend erklärt Dr. Ahrens in seinem Schreiben: „Ich betone es noch einmal: Sobald Herr Rodegra seinen Verpflichtungen als Eigentümer nachgekommen und der Brandschutz gewährleistet ist, steht einer Rückkehr in das Gebäude Obere Mühle 28 nichts im Wege. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie mit diesem Brief erneut einen amtlichen Anhörungsbogen erhalten. Dies ist aus Verfahrensgründen nicht anders machbar.“ Selbstverständlich werden etwaige Rückmeldungen auf die versandten Anhörungsschreiben ausgewertet und in die abschließende Beurteilung des Sachverhaltes einbezogen.

Ebenso wie die Bewohner hat auch der Eigentümer erneut ein formales Anhörungsschreiben bekommen. Die Ordnungsverfügung zur Stilllegung der nicht genehmigten Wohnungen und Betriebsräume mit einer Frist von 48 Stunden folgt dann voraussichtlich am 22. Mai, sofern in der Anhörung keine neuen Fakten und zu berücksichtigenden Aspekte vorgetragen werden.
Zudem hat Dr. Ahrens angeordnet, dass ab sofort eine Brandwache der Berufsfeuerwehr rund um die Uhr an der Oberen Mühle 28 vor Ort ist.

Redaktion

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